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Rechtliche Konflikte und Streitigkeiten mit anderen sind keine Seltenheit. Seien es Streitigkeiten aus Verträgen, wie Kauf-, Liefer-, Dienst- oder Werkverträge oder auch Streitigkeiten, die entstehen, ohne dass ein Vertrag geschlossen worden wäre, es ist Aufgabe des Rechts, den Streit zu befrieden und einer Entscheidung zuzuführen.

Viel zu häufig wird unterschätzt, dass sich Streitigkeiten oftmals sicher und effizient vermeiden ließen, wenn bereits im Vorfeld, etwa noch vor Vertragsabschluss rechtlicher Rat eingeholt worden wäre. Dass dies nicht für alle Verträge und insbesondere nicht für Alltagsgeschäfte praktikabel und wirtschaftlich ist, versteht sich von selbst. Aber selbst bei Verträgen mit erheblichen finanziellen Aufwendungen wird rechtlicher Rat oftmals erst eingeholt, wenn der Streit unvermeidlich geworden ist. Die dann entstehenden Kosten betragen häufig ein Vielfaches und die Erfolgsaussichten sind oftmals geringer, als wenn rechtlicher Rat bereits im Vorfeld gesucht worden wäre.

Ob Vertragsgestaltung oder Rechtsstreit, die genaue Kenntnis der rechtlichen Vorschriften sowie der Rechtsprechung, die über viele Jahrzehnte in unzähligen Entscheidungen verschiedenste Rechtsfragen geklärt und Einzelfälle entschieden hat, ist für die sichere Beurteilung der Rechtslage eine notwendige Voraussetzung. Gleiches gilt für die unerlässliche Kenntnis des Prozessrechtes nebst den hierzu ergangenen Entscheidungen.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts und haben in einer Vielzahl von Fällen die Rechte unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen können.