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Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist das spezielle Sonderrecht für Kaufleute und Unternehmen. Das Handelsrecht modifiziert und verschärft häufig die Regelungen des allgemeinen Zivilrechts. Das Gesellschaftsrecht regelt demgegenüber die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Personen- und Kapitalgesellschaften, wie etwa OHG, KG, GmbH oder AG. 

Damit ist das Handels- und Gesellschaftsrecht insgesamt für Unternehmen und Kaufleute von besonderer Bedeutung. Die genaue Kenntnis sowohl des allgemeinen Zivilrechts, als auch des Handels- und Gesellschaftsrechts ist für die sichere Beurteilung hier auftauchender Rechtsfragen unerlässlich. Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf diesen Gebieten und haben in einer Vielzahl von Fällen die Rechte unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen können.