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Das Energiewirtschaftsrecht regelt zahlreiche Lebenssachverhalte im Zusammenhang mit Energie, wie Strom oder Gas. Umfasst sind dabei sowohl die Erzeugung, als auch die Weiterleitung und der Verbrauch. Die Sachverhalte sind vielschichtig, von verschiedenen Interessenlagen durchsetzt und werden durch immer weitere Regulierung zunehmend komplexer. Auch die gesetzliche Förderung der erneuerbaren Energien und Kraftwärmekopplungen, sowie die zunehmende Liberalisierung des Marktes tragen zu einem immer weiteren Anwachsen der Materie bei.

Das Energierecht umfasst daher nicht nur Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Energieversorger und Kunden regeln. Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Regelungen denen Energieversorger, Netzbetreiber und Kunden unterworfen sind. Im Bereich des Energierechts stehen wir vorwiegend Unternehmen, aber auch Privatkunden zur Seite. Die Bandbreite unserer Dienstleistungen reicht dabei von der Beratung und Betreuung von Vertragsverhandlungen über die Gestaltung von Verträgen, bis hin zur Erstellung von Rechtsgutachten und Führung gerichtlicher Verfahren, insbesondere auch im Bereich staatlicher Regulierung. Dabei arbeiten wir eng mit ausgesuchten Wirtschaftsberatern zusammen, die auf die Beratung von Unternehmen der Energiewirtschaft spezialisiert sind.